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Regelung der Streitfälle in Bezug auf die Bestimmung des Hauptwohnortes

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  • Was kann ich tun, wenn ich in Bezug auf die Bestimmung meines Hauptwohnortes nicht mit meiner Gemeinde einverstanden bin? Wer kann über den Streitfall zwischen mir und meiner Gemeinde entscheiden?

    Gemäß Artikel 8 des Gesetzes vom 19. Juli 1991 über die Bevölkerungsregister, die Personalausweise, die Ausländerkarten und die Aufenthaltsdokumente bestimmt der Minister des Innern bei Streitfällen in Zusammenhang mit dem Hauptwohnort, wo sich der Hauptwohnort befindet, nachdem er wenn nötig eine Untersuchung vor Ort hat vornehmen lassen.

    Streitfälle werden binnen dreißig Kalendertagen ab dem Gemeindebeschluss (Eintragung von Amts wegen, Streichung von Amts wegen, Verweigerung der Eintragung) dem Minister des Innern (Generaldirektion Identität und Bürgerangelegenheiten - Park Atrium - Rue des Colonies 11/Koloniënstraat 11 - 1000 BRÜSSEL) von einer der Parteien (Gemeinde/Privatperson, die eine Eintragung als Hauptwohnort bestreitet oder fordert) mit allen für die Bestimmung des Hauptwohnortes nützlichen Informationen und den vollständigen Erkennungsdaten (Name, Vornamen, Geburtsdatum, Adresse des letzten Hauptwohnortes, Erkennungsnummer des Nationalregisters, wenn der Antrag von einer Gemeinde eingereicht wird) schriftlich vorgelegt. Was ausländische Staatsangehörige betrifft, so gibt die betreffende Gemeinde genau an, ob ihnen der Aufenthalt oder die Niederlassung gestattet oder erlaubt ist. Ist dies nicht der Fall, wird die Akte der Generaldirektion des Ausländeramtes übermittelt.

    Der Minister des Innern ist nicht zuständig, bei einer Verweigerung zur vorläufigen Eintragung oder einer Verweigerung zur Eintragung unter einer Bezugsadresse einzugreifen.

    Der Minister des Innern bestimmt die Beamten (Bevölkerungsinspektoren), die ermächtigt sind, bei Schwierigkeiten und Streitfällen in Bezug auf die Bestimmung des Hauptwohnortes und in Bezug auf Maßnahmen zur Streichung und Eintragung von Amts wegen Untersuchungen vor Ort vorzunehmen.

    Die lokalen Behörden müssen diesen Beamten beistehen, um ihnen die Erfüllung ihres Auftrags zu erleichtern.

    Verwaltungen, die über Auskünfte verfügen, die für die Untersuchung von Nutzen sind, müssen den vorerwähnten Beamten diese mitteilen.

  • Welche Zuständigkeiten haben Bevölkerungsinspektoren, die bei Streitfällen in Bezug auf die Wohnsituation Untersuchungen durchführen? Besitzen sie die Eigenschaft eines Gerichtspolizeioffiziers?

    Bevölkerungsinspektoren sind Beamte, die vom Minister des Innern gemäß Artikel 21 des Königlichen Erlasses vom 16. Juli 1992 über die Bevölkerungsregister und das Fremdenregister bestimmt und beauftragt werden, bei Schwierigkeiten und Streitfällen in Bezug auf die Bestimmung des Hauptwohnortes Untersuchungen vor Ort vorzunehmen. Sie haben als Auftrag, alle für die Bestimmung des Hauptwohnortes nützlichen sachbezogenen Informationen zu sammeln.

    Diese Bevölkerungsinspektoren besitzen nicht die Eigenschaft eines Gerichtspolizeioffiziers.

  • Dürfen Bevölkerungsinspektoren, die bei Streitfällen Untersuchungen durch-führen, Informationen bei öffentlichen Unternehmen wie Belgacom beantragen?

    In Artikel 21 des Königlichen Erlasses vom 16. Juli 1992 über die Bevölkerungsregister und das Fremdenregister ist festgelegt, dass der Minister des Innern die Beamten bestimmt, die Untersuchungen in Bezug auf die Wohnsituation vornehmen, und dass Verwaltungen, die über Auskünfte verfügen, die für die Untersuchung von Nutzen sind, den Beamten, die ermächtigt sind, Untersuchungen vorzunehmen, diese Informationen mitteilen müssen. Dieser Artikel stellt eine ausreichende Rechtsgrundlage dar, um Auskünfte bei öffentlichen Unternehmen zu beantragen.

    Wenn der Inspektionsdienst des FÖD Inneres einen Antrag bei den betreffenden öffentlichen Unternehmen stellt, wird die oben erwähnte Rechtsgrundlage vermerkt.

    Im Übrigen bestimmt Artikel 16 des vorerwähnten Königlichen Erlasses, dass die Bestimmung des Hauptwohnortes auf einer tatsächlichen Situation beruht, das heißt auf der Feststellung des tatsächlichen Aufenthalts in einer Gemeinde während des größten Teils des Jahres. So sind Telefonkosten, ebenso wie der Energieverbrauch, tatsächliche Begebenheiten, die die Bestimmung des Hauptwohnortes ermöglichen.

    Es muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass die Betreffenden während der Bevölkerungsüberprüfung die Möglichkeit haben, selbst die erforderlichen Nachweise in Bezug auf ihre Wohnsituation zu erbringen, insbesondere anhand von Auskünften über ihren Wasser- und Stromverbrauch, etc.

  • Werden die Betreffenden über die Ergebnisse der Bevölkerungsüberprüfung des FÖD Inneres auf dem Laufenden gehalten?

    Wenn der Bevölkerungsinspektor die Überprüfung abgeschlossen hat, werden die Betreffenden per Einschreiben von dem Beschlussentwurf des FÖD Inneres, der auf den Ergebnissen der Bevölkerungsüberprüfung basiert, in Kenntnis gesetzt. Die Betreffenden werden aufgefordert, binnen fünfzehn Tagen ihre Bemerkungen oder Verteidigungsmittel geltend zu machen. Zugleich werden sie darauf hingewiesen, dass sie das Recht haben, die in ihrer Akte enthaltenen Informationen einzusehen und angehört zu werden. In der Folge ist es möglich, dass die Akte überprüft oder abgeändert wird oder dass zusätzliche Überprüfungen durchgeführt werden. Der Beschluss wird vom Minister selbst oder von dem von ihm bestimmten Beamten gefasst. Der endgültige Beschluss wird dem Betreffenden anschließend per Einschreiben zugesandt.

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