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Gemeinden
Die Befugnisebene, die dem Bürger am nächsten steht, ist die Gemeinde. Als 1831 der Belgische Staat gegründet wurde, gab es 2.739 Gemeinden. Seit der Gemeindefusion 1975 gibt es noch 589 Gemeinden. Jede Region übt die Aufsicht über die auf ihrem Gebiet gelegenen Gemeinden aus. Die von anderen Behörden ausgeübte Aufsicht über die Gemeinden, nämlich die der Gemeinschaften und des Föderalstaates, ist auf die Bereiche begrenzt, die unter die gemeinschaftlichen beziehungsweise föderalen Zuständigkeiten fallen. Die Aufsicht über die Gemeinden des deutschen Sprachgebietes wird von der Deutschsprachigen Gemeinschaft ausgeübt. Es gibt 589 Gemeinden in Belgien. Die 308 flämischen Städte und Gemeinden verteilen sich auf fünf Provinzen: Antwerpen, Flämisch-Brabant, Limburg, Ostflandern und Westflandern. Die 262 wallonischen Städte und Gemeinden verteilen sich ebenfalls auf fünf Provinzen: Hennegau, Lüttich, Luxemburg, Namur und Wallonisch-Brabant. Die Region Brüssel-Hauptstadt umfasst 19 Gemeinden. Gemeindewahlen werden aufgrund des Sondergesetzes vom 13. Juli 2001, das infolge des "Lambermont-Abkommens" verabschiedet worden ist, von den Regionen organisiert.
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Gemeinschaft
Eine Gemeinschaft im Belgischen Föderalstaat ist ein föderiertes Teilgebiet mit einem Parlament und einer Regierung, in dem insbesondere kulturelle Angelegenheiten, das Unterrichtswesen und personenbezogene Angelegenheiten, die nur die Bevölkerung in der jeweiligen Gemeinschaft betreffen, verwaltet werden. In Belgien gibt es 3 Gemeinschaften: die Französische Gemeinschaft (französischsprachiges Gebiet + Einrichtungen in der zweisprachigen Region Brüssel-Hauptstadt, die aufgrund ihrer Tätigkeiten oder ihrer Organisation ausschließlich zu dieser Gemeinschaft gezählt werden), die Flämische Gemeinschaft (niederländischsprachiges Gebiet + Einrichtungen in der zweisprachigen Region Brüssel-Hauptstadt, die aufgrund ihrer Tätigkeiten oder ihrer Organisation ausschließlich zu dieser Gemeinschaft gezählt werden) und die Deutschsprachige Gemeinschaft (deutschsprachiges Gebiet).
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Gemeinschaftssenator
Die Gemeinschaftsparlamente benennen 21 Senatoren. Das Parlament der Französischen Gemeinschaft und das Flämische Parlament bestimmen aus ihren Reihen jeweils 10 Senatoren. Das Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft bestimmt eines seiner Mitglieder als Senator. Die 21 Gemeinschaftssenatoren erfüllen also ein Doppelmandat.
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Gesetzgebende Gewalt
Die föderale gesetzgebende Gewalt beschließt die Gesetze und überwacht die ausführende Gewalt. Sie wird vom Parlament und vom König ausgeübt. Das Parlament setzt sich aus zwei Kammern zusammen, dem Senat und der Abgeordnetenkammer.
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Gültige Stimmabgabe
Im belgischen Wahlsystem ist eine gültige Stimmabgabe: - eine Stimmabgabe im Feld am Kopf der Liste (Listenstimme), - eine Stimmabgabe im Feld neben dem Namen eines oder mehrerer auf der gewählten Liste stehender ordentlicher Kandidaten (Vorzugsstimme), - eine Stimmabgabe im Feld neben dem Namen eines oder mehrerer auf der gewählten Liste stehender ordentlicher Kandidaten und neben dem Namen eines oder mehrerer auf der gewählten Liste stehender Ersatzkandidaten (Vorzugsstimme), - eine Stimmabgabe im Feld neben dem Namen eines oder mehrerer auf der gewählten Liste stehender Ersatzkandidaten (Vorzugsstimme). Hat der Wähler eine oder mehrere Vorzugsstimmen und gleichzeitig eine Stimme im Feld am Kopf einer Liste abgegeben, gilt seine Listenstimme als hinfällig.
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Hauptwahlvorstand des Kantons
Der Hauptwahlvorstand des Kantons ist ein Wahlvorstand, der bei der Wahl des Föderalen Parlaments, des Europäischen Parlaments und der Regional und Gemeinschaftsparlamente für die Bildung der Wahlbüro und Zählbürovorstände, die Benennung der Zeugen in den Wahlbüro und Zählbürovorständen und die Aufsicht über die Wahlverrichtungen zuständig ist.
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Hauptwahlvorstand des Kollegiums
Der Hauptwahlvorstand des Kollegiums ist ein Wahlvorstand, der bei der Wahl des Senats oder des Europäischen Parlaments für die Entgegennahme und Bestätigung der Kandidatenlisten, die Verteilung der Sitze und die Bestimmung der Gewählten zuständig ist.
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Hauptwahlvorstand des Wahlkreises
Der Hauptwahlvorstand des Wahlkreises ist ein Wahlvorstand, der bei der Wahl der Abgeordnetenkammer oder der Regionalparlamente (in der Region Brüssel-Hauptstadt spricht man von "Regionalvorstand") für die Entgegennahme und Bestätigung der Kandidatenlisten, die Verteilung der Sitze und die Bestimmung der Gewählten zuständig ist.
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22.08.2012
Staatsreform – Inhalte der Website – Wahlgesetzbuch
22.08.2012
Gemeindewahlen vom 14. Oktober 2012 - Allgemeine Informationen
16.03.2012
Bestellung der Wählerlisten
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