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Antrag auf Nachdruck der PIN/PUK-Codes
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Elektronischer Personalausweis: Beantragung eines neuen PIN-Codes künftig über das Internet möglich

Mit einem elektronischen Personalausweis können Sie ein Dokument elektronisch unterzeichnen und aus der Ferne, etwa über das Internet, nachweisen, dass Sie tatsächlich die Person sind, die Sie vorgeben zu sein (Authentifizierung). Zur Vermeidung von Missbrauch werden diese Möglichkeiten, genau wie bei einer Scheckkarte, durch einen PIN-Code (Personal Identification Number) gesichert.

Bei der Herstellung eines neuen elektronischen Personalausweises schickt der Kartenhersteller dem Bürger die Codes. Wenn eine Person ihren PIN-Code (und ihren PUK-Code) nicht mehr weiß oder nicht mehr über den Brief mit den Codes verfügt, kann sie einen neuen Code beantragen. Einige Gemeinden bieten diesen Dienst über ihren Onlineschalter an.

Der Antrag kann jetzt auch über die Website der Generaldirektion Institutionen und Bevölkerung des FÖD Inneres gestellt werden. Der Antragsteller gibt seine Nummer des Nationalregisters und eine gültige E-Mail-Adresse ein. Die neuen Codes werden dann binnen drei Wochen an die Gemeinde geschickt, bei der der Antragsteller eingetragen ist.

Für die Beantragung neuer Codes ist der Weg zur Gemeinde also nicht mehr erforderlich. Der PIN-Code muss allerdings weiterhin bei der Gemeinde aktiviert werden.

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