Die Bevölkerungsregister sind wichtige Informationsquellen für die Gemeinden bei der Identifizierung und Lokalisierung von Personen.
Ein Bürger kann sofort nach Untersuchung seines Hauptwohnortes in einer Gemeinde eingetragen werden. Die Gemeinden sind für die Bevölkerungsregister verantwortlich: Sie gewährleisten ihre Verwaltung und wenn nötig die Fortschreibung der Informationen über den Bürger.
Die ordnungsgemäße Führung der Bevölkerungsregister gewährleistet die Richtigkeit der im Nationalregister registrierten Daten und die Ausstellung der elektronischen Personalausweise, Kids-IDs, Aufenthaltskarten und Aufenthaltsscheine für Ausländer. Die Informationen aus den Bevölkerungsregistern dienen ebenfalls als Grundlage für die Erstellung der Wählerlisten für die Wahlen.
Dank der Bevölkerungsregister verfügen die Gemeinden über eine wichtige Informationsquelle, die im Rahmen der Verwaltung der Bevölkerung jederzeit eingesehen werden kann.
Die Bevölkerungsregister bilden eine multifunktionale Datenbank. So können verschiedene andere Verwaltungen (zum Beispiel Steuerverwaltungen, Sozialdienste, …) die Informationen aus den Bevölkerungsregistern benutzen.