Entwicklung des elektronischen Personalausweises in Belgien?
Bereits am 22. September 2000 hat der Ministerrat die Durchführung einer Konzeptstudie über die Einführung des digitalen Personalausweises beschlossen.
Am 19. Juli 2001 hat er dem bei Abschluss der Studie vorgeschlagenen Konzept zugestimmt. Dabei handelte es sich um einen Personalausweis mit elektronischem Chip, der neben den mit bloßem Auge sichtbaren personenbezogenen Daten auch zwei Schlüsselpaare, den Identifizierungs- und den Signaturschlüssel, enthalten sollte. Der Ministerrat billigte ebenfalls den dargestellten Verlauf, das heißt die Ausführung des Projekts in zwei Phasen. In einer ersten Phase sollte dieser Personalausweis in elf Pilotgemeinden eingeführt werden.
Die zweite Phase, die die Ausstellung des digitalen Ausweises in allen Gemeinden betrifft, sollte nach Auswertung der Ergebnisse des Pilotprojekts anlaufen.
Die ersten Ausweise sind am 31. März 2003 ausgestellt worden. Am 25. Juli 2003 waren die elf Pilotgemeinden in der Lage, elektronische Personalausweise auszustellen.
Der Beschluss zur allgemeinen Einführung des elektronischen Personalausweises ist durch einen im Ministerrat beratenen Königlichen Erlass gefasst worden nach positiver Beurteilung seitens des Ministerrates am 20. März 2004 und seitens des zuständigen Ausschusses der Abgeordnetenkammer am 24. März 2004.
Durch den Königlichen Erlass vom 1. September 2004 wurde die allgemeine Einführung des elektronischen Personalausweises beschlossen (Belgisches Staatsblatt vom 15. September 2004, deutsche Übersetzung B.S. vom 3. Dezember 2004).
Der Ministerielle Erlass vom 28. Februar 2014 schließt den Zeitraum der Erneuerung der Personalausweise "nach altem Muster" durch elektronische Personalausweise ab. Die Ausweise "nach altem Muster" sind am 31. März 2014 aus dem Umlauf genommen worden. Sie sind also nicht mehr gültig und haben keinen rechtlichen Wert mehr. Jeder Bürger muss daher seit dem 31. März 2014 im Besitz eines elektronischen Personalausweises sein.
Die Digitalisierung der Beantragung des elektronischen Personalausweises hat 2017 im Rahmen der weiteren Verwirklichung des E-Governments begonnen und hat eine administrative Vereinfachung zum Ziel.
Am 16. Dezember 2016 hat der Ministerrat die Vergabe eines öffentlichen Auftrags über den elektronischen Personalausweis gebilligt. Infolge dieses Beschlusses ist 2017 ein Auftrag im Hinblick auf die Erneuerung der verschiedenen Typen von belgischen Ausweisen eingeleitet worden. Anfang 2020 ist mit dem elektronischen Personalausweis für Belgier begonnen worden.
Am 14. Mai 2017 hat der Ministerrat beschlossen, Fingerabdrücke auf dem neuen Ausweis zu speichern.
Im Gesetz vom 25. November 2018 zur Festlegung verschiedener Bestimmungen in Bezug auf das Nationalregister und die Bevölkerungsregister ist die Registrierung der Fingerabdrücke im Chip des elektronischen Personalausweises verankert. Daher wird die Erfassung der Fingerabdrücke, die bereits für Aufenthaltstitel von Nicht-EU-Bürgern verwendet wird, auf alle Typen von belgischen Ausweisen verallgemeinert.
Im Königlichen Erlass vom 10. Dezember 2019 werden - nach Stellungnahme der Datenschutzbehörde - die Bedingungen und Modalitäten für die Erfassung des digitalen Bildes der Fingerabdrücke bestimmt.
Der Beschluss zur allgemeinen Einführung des elektronischen Personalausweises für Belgier (eID) mit Fingerabdrücken ist gefasst worden.
Im Januar 2020 ist eine Pilotphase in Bezug auf die Ausstellung des elektronischen Personalausweises für Belgier (eID) mit Fingerabdrücken gestartet worden. Am 6. Januar 2020 ist der erste elektronische Personalausweis für Belgier mit Fingerabdrücken ausgestellt worden. 26 Gemeinden nehmen am Pilotprojekt teil.
Durch den Ministeriellen Erlass vom 15. Januar 2021 wurde beschlossen, dass nach dem 10. Dezember 2020 jeder Personalausweis, der von einem Belgier beantragt wird, der seinen Hauptwohnort in Belgien hat, Fingerabdrücke enthalten muss.
Une phase pilote concernant la délivrance de la carte d’identité électronique pour Belges (eID) avec empreintes digitales a débuté en janvier 2020. La première carte d’identité électronique pour Belges avec empreintes digitales a été délivrée le 6 janvier 2020. 26 communes participeront au projet pilote.
L’arrêté ministériel du 15 janvier 2021 porte la décision qu’après le 10 décembre 2020, toute carte d’identité demandée par un Belge résidant en Belgique doit comporter les empreintes digitales.