Die eID ist der elektronische Personalausweis, der jedem Belgier über 12 Jahren ausgestellt wird. Mit Ihrem Ausweis können Sie Ihre Identität nachweisen und innerhalb der Europäischen Union reisen.
Darüber hinaus bietet Ihnen die eID dank ihres elektronischen Chips viele weitere Vorteile: sich online ausweisen, elektronisch unterschreiben, bestimmte Verwaltungsunterlagen online erhalten, Ihre Steuererklärung einreichen, usw.
Jedes Jahr gibt es neue Anwendungen, die die eID nutzen.
Am Ende der Gültigkeitsdauer Ihres aktuellen Ausweises erhalten Sie ein Aufforderungsschreiben in Ihrem Briefkasten, um einen neuen Ausweis zu erhalten. Bei Verlust oder Diebstahl Ihres Ausweises können Sie sich an die Gemeindeverwaltung wenden, um einen neuen zu beantragen. Vergessen Sie in diesem Fall auch nicht, DOC-STOP anzurufen.
Neben dem klassischen Ausstellungsverfahren kann Ihr neuer Personalausweis auch über verschiedene Dringlichkeitsverfahren bei Ihrer Gemeinde beantragt werden. Ausweise, die vor 15 Uhr bei der Gemeinde im Verfahren der äußersten Dringlichkeit beantragt werden, können 4 Stunden und 30 Minuten später während der Öffnungszeiten des Zentralschalters im Park Atrium, Rue des Colonies/Koloniënstraat 1, 1000 Brüssel, abgeholt werden. Der Schalter in der Rue des Colonies/Koloniënstraat ist zu den folgenden Uhrzeiten geöffnet:
montags bis freitags: von 8.30 bis 19.45 Uhr
samstags: von 8.30 bis 12.15 Uhr
Öffentlicher Verkehr:
Bahnhof Bruxelles-central/Brussel-Centraal
U-Bahnstation Bruxelles-central/Brussel-Centraal
Bus: 29, 63, 65, 89
Weitere Informationen zu diesem Thema können Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung oder bei unserem Helpdesk unter 02 518 21 16 erhalten.
Seit dem 14. Januar 2020 wird eine neue Version der eID ausgestellt. Diese hat ein neues Layout (das vorherige stammt aus dem Jahr 2002), das die internationalen Regeln erfüllt, um die Effizienz von Identitätskontrollen zu steigern. Diese eID ist also ein Reisedokument, das noch sicherer und universeller ist.
Die eID hat im Vergleich zu ihrem alten Muster einige wichtige Änderungen erfahren:
- Die neue eID enthält Fingerabdrücke. Dieses neue Merkmal wurde hinzugefügt, um die Bekämpfung von Identitätsbetrug zu verstärken. Fingerabdrücke werden nur im kontaktlosen Chip des Ausweises aufgenommen (keine zentrale Datenbank) und sind gesichert. Nur zuständige Instanzen können den kontaktlosen Chip lesen. Die Integrierung der Fingerabdrücke steht im Einklang mit der Europäischen Verordnung 2019/1157 vom 20. Juni 2019, die die Mitgliedstaaten verpflichtet, Fingerabdrücke in ihre Personalausweise einzufügen.
- Das Foto befindet sich links und nicht mehr rechts.
- Ein perforiertes Bild des Fotos befindet sich auf der Rückseite des Ausweises.
- Der kontaktbehaftete Chip befindet sich auf der Rückseite des Ausweises, weshalb der Ausweis auf eine andere Weise in den Kartenleser einzuführen ist.
- Als Staatsangehörigkeit wird gemäß den ICAO-Standards nicht mehr "BELGIER", sondern "BEL" angegeben.
- Der Ausweis hat eine andere Farbschattierung.
Altes Muster + Variationen
eIDs des alten Musters, die derzeit in Umlauf sind, die somit vor dem 14.01.2020 ausgestellt wurden, werden am Ende ihrer Gültigkeitsdauer ersetzt oder früher bei Meldung des Verlustes, des Diebstahls oder der Vernichtung des Ausweises oder aus einem anderen Grund wie einem nicht getreuen Foto oder einer Namensänderung, ...
Sie müssen also keine neue eID beantragen, solange Sie noch im Besitz des alten Musters sind und diese noch gültig ist.
Erst am Ende der Gültigkeitsdauer des Ausweises erhalten Sie im Hinblick auf die Ersetzung Ihres alten Ausweises ein Aufforderungsschreiben in Ihrem Briefkasten.