Dank Ihres elektronischen Personalausweises können Sie ein Dokument elektronisch unterzeichnen und Ihre Identität im Internet nachweisen. Zur Vermeidung von Missbrauch werden diese Möglichkeiten, genau wie bei einer Bankkarte, durch einen PIN-Code gesichert.
Kennen Sie Ihre Codes nicht mehr?
Bei der Herstellung Ihres neuen elektronischen Personalausweises oder Ihres neuen elektronischen Aufenthaltsscheins hat der Kartenhersteller Ihnen ein Schreiben mit Ihren Codes zugeschickt.
Wenn Sie noch im Besitz dieses Schreibens sind, können Sie mit diesem Schreiben bei Ihrer Gemeinde vorstellig werden, um neue Codes zu erhalten.
Wenn Sie dieses Schreiben nicht mehr haben, können Sie neue Codes beantragen, entweder bei Ihrer Gemeinde oder indem Sie unten Ihre Daten eingeben.
Die neuen Codes gehen spätestens drei Tage nach Beantragung bei Ihrer Gemeinde ein. Wenn Sie vor Kurzem umgezogen sind, ist es möglich, dass Ihre Codes Ihrer vorherigen Gemeinde übermittelt werden.
Sie müssen bei Ihrer Gemeindeverwaltung vorstellig werden, um Ihren PIN-Code aktivieren zu lassen.
Die Gemeinde kann Ihnen für diesen Vorgang Kosten berechnen.
Am besten kontaktieren Sie zuerst Ihre Gemeinde, um zu erfahren, ob Ihre Codes bereits verfügbar sind.