Verfahren für den Bürger
Stellt der Bürger fest, dass sein elektronischer Personalausweis defekt ist oder einen Fehler enthält, muss er sich an die Gemeindeverwaltung seines Wohnsitzes wenden.
Ein Gemeindebeamter führt zunächst eine visuelle Kontrolle des Ausweises durch. Stellt sich heraus, dass der Bürger nachlässig war, wird keine andere Analyse durchgeführt und wird der Ausweis vernichtet. Ist der Bürger mit der Einschätzung des Gemeindebeamten nicht einverstanden, kann er beantragen, dass der Ausweis trotzdem durch das GIB-Helpdesk analysiert wird.
Wenn der Gemeindebeamte keinen direkten unsachgemäßen Gebrauch feststellt, leitet er eine Untersuchung ein.
Muss der Bürger dringend über das Identitätsdokument verfügen, wie etwa im Fall einer Auslandsreise oder aus beruflichen Gründen, kann ein elektronischer Personalausweis im Dringlichkeitsverfahren beantragt werden.
Stellt sich nach Analyse des Ausweises heraus, dass die Defekte oder Fehler nicht auf den Bürger zurückzuführen sind, werden die Kosten für die Herstellung des neuen Ausweises erstattet. Dies gilt auch für die Kosten für das Dringlichkeitsverfahren, sofern der Bürger durch Vorlage der erforderlichen Belege die Notwendigkeit des Dringlichkeitsverfahrens nachweisen kann (siehe weiter unten).
Nach Analyse und Billigung kann sich der Bürger ebenfalls zusätzliche Kosten erstatten lassen. Ein solcher Antrag wird anhand der Unterlage "Formular zur Kostenerstattung" eingereicht.
Der Gemeindebeamte teilt dem Bürger mit, dass er das Formular zur Kostenerstattung auf der Website der Generaldirektion Identität und Bürgerangelegenheiten des FÖD Inneres ausfüllen muss: www.ibz.rrn.fgov.be (Rubrik "eID" - Punkt "Defekte eID?"). Der Bürger fügt dem Formular alle Originalbelege bei und schickt das Ganze an die auf dem Formular angegebene Adresse.
Dem Bürger wird schnellstmöglich eine Empfangsbestätigung zugesandt.
Die Analyse des defekten Ausweises wird von den zuständigen Diensten anhand einer von einem anerkannten Sachverständigen erstellten Liste durchgeführt.
Wenn festgestellt wird, dass der Ausweis aufgrund unsachgemäßen Gebrauchs seitens des Bürgers defekt ist, erhält dieser ein Schreiben, in dem ihm mitgeteilt wird, dass die Kosten nicht erstattet werden.
Wird hingegen deutlich, dass der defekte Ausweis nicht dem Bürger zur Last gelegt werden kann, analysieren die zuständigen Dienste des Föderalen Öffentlichen Dienstes Inneres die erhaltenen Belege.
Das GIB-Helpdesk schickt dem Bürger ein Schreiben, in dem ihm das Ergebnis der Analyse mit der detaillierten Zusammenfassung der Kosten, die erstattet werden, mitgeteilt wird. Der Betrag wird auf dem Konto eingezahlt, das der Bürger auf dem Formular vermerkt hat.
Für Fragen oder zusätzliche Auskünfte nehmen Sie bitte Kontakt mit dem GIB-Helpdesk auf unter der Nummer 02/518 21 16 oder per E-Mail: helpdesk.belpic@rrn.fgov.be
[Deutsche Fassung noch nicht verfügbar]