Koordinierte Fassung vom 1. September 2020
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Allgemeine Anweisungen in Bezug auf elektronische Personalausweise
Koordinierte Fassung vom 1. September 2020 - Fortschreibung vom 5. Juli 2023. -
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Anlage 1bis: Aufforderungsmuster: Ersetzung eines abgelaufene elektronischen Personalausweises durch einen neuen elektronischen Personalausweis.
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Anlage 1c: Aufforderungsmuster: Erstausstellung eines elektronischen Personalausweises an Bürger ab 12 Jahren.
Aufforderungsmunster
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