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Bearbeitung der Beschwerde

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Wenn das Sekretariat des Ausschusses Ihre Beschwerde in Empfang nimmt, registriert es diese unverzüglich. Das Sekretariat schickt Ihnen eine Empfangsbestätigung mit Vermerk der Nummer, unter der Ihre Beschwerde registriert wurde, und des Datums, an dem Ihre Beschwerde empfangen wurde. Das Sekretariat vermerkt wenn möglich auch, wann der Ausschuss über die Beschwerde beraten wird. Wenn bestimmte Unterlagen fehlen, fordert das Sekretariat diese von Ihnen ein, damit der Ausschuss die Beschwerde bearbeiten kann.

Sie haben auch die Möglichkeit selbst zu überprüfen, ob die Beschwerde ordnungsgemäß registriert wurde und an welchem Datum genau sie registriert und empfangen wurde. Sie haben ein unmittelbares Recht auf Zugang zu diesen Informationen. Dasselbe Recht steht auch der Umweltinstanz zu.

Die Umweltinstanz wird ebenfalls darüber informiert, dass eine Beschwerde gegen sie eingereicht wurde. Meistens fordert das Sekretariat sofort die Informationen, die angefochten werden, an. Die Umweltinstanz ist aufgrund des Gesetzes verpflichtet, diesem Antrag stattzugeben und kann ihre Entscheidung aus eigener Initiative näher erläutern.

Das Sekretariat analysiert Ihren Antrag und fasst eine Mitteilung ab, die einen Beschlussvorschlag enthält, soweit dies möglich ist.

Der Ausschuss berät über alle Beschwerden und tritt dafür in der Regel zusammen. Wenn er zusätzliche Informationen braucht, kann er die Bearbeitung vertagen.
Handelt es sich allerdings um eine offensichtlich unzulässige Beschwerde oder eine Angelegenheit, über die der Ausschuss bereits einen festen Standpunkt eingenommen hat, findet die Beratung und Beschlussfassung auf elektronischem Wege statt, es sei denn, ein Mitglied widersetzt sich dagegen. In diesem Fall lässt der Sekretär des Ausschusses, nachstehend "Sekretär" genannt, den Mitgliedern des Ausschusses schnellstmöglich nach Empfang der Beschwerde eine Analyse der Sache und einen Beschluss- oder Stellungnahmeentwurf auf elektronischem Wege zukommen; die Mitglieder müssen ihre Bemerkungen vorzugsweise binnen fünf Kalendertagen mitteilen. Anschließend wird ein neuer Beschluss- oder Stellungnahmevorschlag den Mitgliedern erneut auf elektronischem Wege vorgelegt; diese müssen vorzugsweise binnen fünf Kalendertagen ihre Stimme auf elektronischem Wege abgeben.

Status BAEC :
Status BELPIC :
Status NR :
BAEC arbeitet stabil
BAEC ist betriebsbereit, bei einigen Funktionen können allerdings Störungen auftreten
BAEC ist momentan ausser Betrieb
BELPIC arbeitet stabil
BELPIC (Zugang zu "natürlichen Personen") ist betriebsbereit, bei einigen Funktionen können allerdings Störungen auftreten
BELPIC ist momentan ausser Betrieb
National Register arbeitet stabil
Das Nationalregister (Zugang zu "natürlichen Personen") ist betriebsbereit, bei einigen Funktionen können allerdings Störungen auftreten
National Register ist momentan ausser Betrieb