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Wogegen kann eine Beschwerde eingereicht werden?

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Eine Beschwerde kann aus folgenden Gründen eingereicht werden:

  • Dem Antrag wurde durch die Entscheidung nicht hinreichend stattgegeben oder die Entscheidung stimmt nicht mit den Bestimmungen des Gesetzes überein: vollständige oder teilweise Ablehnung, unzureichende oder falsche Antwort, Nichteinhaltung der beantragten Form/des beantragten Formats, unzureichende Begründung usw.
  • Es wurde innerhalb der maximalen Frist für die Mitteilung der Entscheidung von dreißig bzw. bei Fristverlängerung fünfundvierzig Kalendertagen keine Entscheidung getroffen.
  • Die positive Entscheidung wurde innerhalb der maximalen Ausführungsfrist von dreißig bzw. bei Fristverlängerung fünfundvierzig Kalendertagen entweder nur teilweise oder gar nicht ausgeführt.
Status BAEC :
Status BELPIC :
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