Eine Beschwerde kann aus folgenden Gründen eingereicht werden:
- Dem Antrag wurde durch die Entscheidung nicht hinreichend stattgegeben oder die Entscheidung stimmt nicht mit den Bestimmungen des Gesetzes überein: vollständige oder teilweise Ablehnung, unzureichende oder falsche Antwort, Nichteinhaltung der beantragten Form/des beantragten Formats, unzureichende Begründung usw.
- Es wurde innerhalb der maximalen Frist für die Mitteilung der Entscheidung von dreißig bzw. bei Fristverlängerung fünfundvierzig Kalendertagen keine Entscheidung getroffen.
- Die positive Entscheidung wurde innerhalb der maximalen Ausführungsfrist von dreißig bzw. bei Fristverlängerung fünfundvierzig Kalendertagen entweder nur teilweise oder gar nicht ausgeführt.