Wenn eine Beschwerde beim Föderalen Beschwerdeausschuss anhängig gemacht wird, kann er sämtliche zweckdienlichen Informationen vor Ort einsehen oder diese bei der betreffenden Umweltinstanz anfordern.
Er kann auch alle betroffenen Parteien und Sachverständigen anhören und die Mitglieder der betreffenden Umweltinstanz um zusätzliche Informationen bitten.