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Was geschieht nach der administrativen Beschwerde?

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* Gegen den Beschluss über eine Beschwerde kann Beschwerde bei der Verwaltungsstreitsachenabteilung des Staatsrates eingereicht werden. Zu diesem Zweck ist eine unterzeichnete Antragschrift einzureichen. Sowohl der Antragsteller als auch die betreffende Umweltinstanz können beim Staatsrat Beschwerde gegen einen Beschluss des Föderalen Beschwerdeausschusses einreichen.

In der Antragschrift müssen Ihr Name und der Name der beklagten Partei erwähnt werden. Der Klagegegenstand - nämlich die Handlung, die Sie für nichtig erklären lassen wollen - muss auch angegeben werden.

Die Antragschrift enthält weiter eine Darlegung des Sachverhalts und der Klagegründe. Es wird also angegeben, welche Rechtsregel verletzt wird und wie sie verletzt wird.

Pro Antragsteller muss eine Gebühr von 175 Euro entrichtet werden. Diese Gebühr wird von der Kanzlei als Schuldforderung festgesetzt und der FÖD Finanzen wird damit beauftragt, nach Verkündung des Entscheids die Gebühr einzutreiben.

Die Antragschrift muss bei der Kanzlei des Staatsrates, Rue de la Science 33 in 1040 Brüssel, per Einschreibebrief eingereicht werden.

Die Sache wird jedoch nicht in die Liste eingetragen wenn:

  • die Antragschrift nicht unterzeichnet ist,
  • die erforderliche Anzahl beglaubigte Abschriften (drei + so viele Exemplare, wie es Parteien des Rechtsstreits gibt) nicht beigefügt ist,
  • die Abschrift der angefochtenen Handlung fehlt,
  • in der Antragschrift keine Wohnsitzwahl in Belgien angegeben ist,
  • der Antragschrift kein Verzeichnis beigefügt ist und die Schriftstücke nicht gemäß dem Verzeichnis nummeriert sind,
  • bei juristischen Personen der Antragschrift Satzung, Einsetzungsurkunde der Organe und Beschluss zur Klageerhebung nicht beigefügt sind.

Die normale Frist, um eine Beschwerde einzureichen, beträgt sechzig Tage.

* Der Antragsteller kann sich auch an den ordentlichen Richter wenden, wenn er beweist, dass sein subjektives Recht auf Zugang zu Verwaltungsunterlagen verletzt worden ist.

Status BAEC :
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