Identität und Bürgerangelegenheiten

Elektronische Signatur anhand der eID - Änderung ab dem 21. Mai 2026

Mit Ihrem elektronischen Personalausweis (eID) können Sie sich online identifizieren und Dokumente digital unterzeichnen. Zu diesem Zweck sind auf dem Chip Ihres Ausweises zwei Zertifikate gespeichert: eines für die Authentifizierung (Online-Identifizierung) und das andere für die elektronische Signatur (digitale Signatur von Dokumenten).

Um den aktualisierten europäischen Vorschriften zu entsprechen (eIDAS-Verordnung), werden die Signaturzertifikate älterer Ausweise ab dem 21. Mai 2026 angepasst.

Nur das Signaturzertifikat der vor dem 4. Juli 2016 ausgestellten elektronischen Personalausweise wird zu diesem Zeitpunkt nicht mehr gültig sein. Ihr Personalausweis behält seine Gültigkeit und muss nicht ersetzt werden. Die Online-Authentifizierung ist weiterhin möglich (z. B. auf Tax-on-Web), da das Authentifizierungszertifikat unverändert bleibt.

Sie besitzen einen alten elektronischen Personalausweis (dessen Gültigkeit vor dem 4. Juli 2026 abläuft) und möchten Dokumente elektronisch unterzeichnen? Dann wird empfohlen, den Ausweis rechtzeitig zu erneuern, vorzugsweise vor dem 1. Mai 2026. So können Sie auch in Zukunft digitale Dokumente elektronisch unterzeichnen.

Außerdem wird der FÖD BOSA einen neuen Online-Dienst einführen: eSign.belgium.be.

Dieser Dienst ermöglicht es allen, weiterhin gemäß den neuen europäischen Normen elektronisch zu unterzeichnen.

Weitere Informationen finden Sie auf der BOSA-Website: https://bosa.belgium.be/fr/news/la-signature-eid-belge-evolue-vers-une-nouvelle-solution