Identität und Bürgerangelegenheiten

Neue Methode für die elektronische Signatur

Die Art und Weise, wie Sie mit Ihrer eID elektronisch unterzeichnen können, ändert sich. Belgien stellt auf eine neue, flexiblere und benutzerfreundlichere Lösung um. Diese neue Lösung entspricht den überarbeiteten europäischen eIDAS-Vorschriften, die gewährleisten, dass Sie sich überall in Europa sicher online anmelden und Dokumente unterzeichnen können. Sie macht das elektronische Unterzeichnen einfacher, auch ohne Kartenleser.

Das neue Gesetz bringt die belgischen Rechtsvorschriften vollständig mit der überarbeiteten europäischen eIDAS-Verordnung in Einklang. Es ermöglicht, die derzeitigen Zertifikate auf der eID-Karte schrittweise durch eine modernere und sicherere Technologie zu ersetzen. Das Gesetz sieht außerdem eine Übergangsfrist vor, damit Bürgerinnen und Bürger sowie Organisationen reibungslos auf die neue Lösung umsteigen können.

Für Bürgerinnen und Bürger ändert sich wenig: Sie können weiterhin wie bisher unterzeichnen. Ihr Personalausweis bleibt gültig. Sie müssen also keinen neuen Ausweis beantragen.

In Zukunft werden Sie auch über myGov.be ohne Kartenleser unterzeichnen können. Darüber hinaus führt der FÖD BOSA einen neuen Online-Dienst ein: eSign.belgium.be, mit dem alle weiterhin gemäß den neuen europäischen Normen elektronisch unterzeichnen können.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des FÖD BOSA: https://bosa.belgium.be/fr/news/la-signature-eid-belge-evolue-vers-une-nouvelle-solution

Schrittweiser Übergang bis zum 21. Mai 2027

Nach der Verabschiedung des Gesetzes beginnt eine schrittweise Umsetzung. So erhalten alle ausreichend Zeit, auf die neue Lösung umzusteigen. Die Übergangsfrist läuft bis zum 21. Mai 2027.

Ihr Personalausweis bleibt gültig und muss nicht ersetzt werden. Europa schreibt strengere Sicherheitsnormen für elektronische Signaturen vor. Belgien bietet eine moderne und benutzerfreundliche Lösung an, ohne dass Bürgerinnen und Bürger ihre Gewohnheiten ändern müssen.