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1. Chronologischer Überblick: Von den Bevölkerungsregistern zum Nationalregister der natürlichen Personen

Die Bevölkerungsregister sind im 19. Jahrhundert nach der Durchführung der ersten allgemeinen Volkszählung im Königreich im Jahre 1846 eingerichtet worden und dienen der sorgfältigen Registrierung der Bevölkerung.

Ursprünglich sollte dieses System die ersten wissenschaftlichen Untersuchungen der Bevölkerungsstruktur erleichtern. Dies bedeutete, dass in jeder Gemeinde Bevölkerungsregister mit den wichtigsten Erkennungsdaten der eingetragenen Personen geführt wurden, wobei der Hauptwohnort in der Gemeinde als Kriterium für die Eintragung galt.

Im Laufe der Zeit sind diese Register zur Grundlage der Verwaltungsarbeit auf Gemeindeebene (Erstellung der Wählerlisten, Einschätzung der örtlichen Erfordernisse, Sozialhilfe, Anweisungen für verschiedene Verwaltungsverfahren, Einnahme lokaler Steuern) und auf Ebene aller Behörden und Einrichtungen der verschiedenen Befugnisebenen geworden.

Im Zuge der fortschreitenden Informatisierung der Verwaltungsbestände und der rationalisierten Fortschreibung dieser Bestände ist Ende der sechziger Jahre (1968) beim Ministerium des Öffentlichen Dienstes ein Nationalregister der natürlichen Personen mit den Erkennungs- und Lokalisierungsdaten der Personen geschaffen worden, die in den von den Gemeinden geführten Bevölkerungsregistern beziehungsweise den konsularischen Registern, was die bei einer belgischen konsularischen Vertretung oder diplomatischen Mission im Ausland registrierten Belgier betrifft, eingetragen sind.

Fünfzehn Jahre später erhielt das Nationalregister durch die Verabschiedung des Gesetzes vom 8. August 1983 zur Organisation eines Nationalregisters der natürlichen Personen eine Rechtsgrundlage.

2. Aufträge des Nationalregisters

2.1. Begriffsbestimmung

Laut Artikel 1 des Gesetzes vom 8. August 1983 ist das Nationalregister "(...) ein Datenverarbeitungssystem, das gemäß den Bestimmungen des vorliegenden Gesetzes die Registrierung, die Speicherung und die Mitteilung von Informationen über die Identifizierung von natürlichen Personen gewährleistet".

2.2. Gesetzliche Aufträge (Artikel 1 § 2)

"Das Nationalregister stellt den in Artikel 5 erwähnten Behörden, Einrichtungen und Personen eine nationale Datei zur Verfügung, mit der:

  1. der Informationsaustausch zwischen Verwaltungen vereinfacht wird,
  2. die Dateien des öffentlichen Sektors in Bezug auf die allgemeinen Informationen über die Bürger automatisch fortgeschrieben werden, insofern das Gesetz, das Dekret oder die Ordonnanz es erlaubt,
  3. die kommunale Verwaltung der Bevölkerungsregister rationalisiert wird,
  4. bestimmte administrative Formalitäten, die von den Bürgern verlangt werden, vereinfacht werden."
Status BAEC :
Status BELPIC :
Status NR :
BAEC arbeitet stabil
BAEC ist betriebsbereit, bei einigen Funktionen können allerdings Störungen auftreten
BAEC ist momentan ausser Betrieb
BELPIC arbeitet stabil
BELPIC (Zugang zu "natürlichen Personen") ist betriebsbereit, bei einigen Funktionen können allerdings Störungen auftreten
BELPIC ist momentan ausser Betrieb
National Register arbeitet stabil
Das Nationalregister (Zugang zu "natürlichen Personen") ist betriebsbereit, bei einigen Funktionen können allerdings Störungen auftreten
National Register ist momentan ausser Betrieb