Mit dieser Option können Sie jeden Fehler, den Sie bei Einsichtnahme Ihrer Akte im Nationalregister über die Anwendung « Meine Akte » (https://meineakte.rrn.fgov.be) feststellen, mitteilen.
Darüber hinaus haben Sie Zugriff auf eine Anwendung, mit der Sie über den Dienst des Nationalregisters eventuelle Unterschiede mitteilen können zwischen den Informationen in Ihrer Akte im Nationalregister und den Informationen im Bevölkerungsregister, Fremdenregister oder Warteregister bzw. im Register, das vom FÖD Auswärtige Angelegenheiten in den belgischen diplomatischen Missionen und konsularischen Vertretungen geführt wird.
Sollten solche Unterschiede bzw. Fehler festgestellt werden, wird das Nationalregister als Vermittler an die betreffenden Gemeinden oder an den FÖD Auswärtige Angelegenheiten herantreten.
Diese Behörden müssen daraufhin die erforderlichen Überprüfungen auf der Grundlage der von Ihnen bereitgestellten bzw. in ihrem eigenen Besitz befindlichen Belege durchführen.
Das Nationalregister bestätigt den Empfang Ihrer Meldung und informiert Sie über den Abschluss der Akte, nachdem die Gemeinde oder der FÖD Auswärtige Angelegenheiten sie bearbeitet hat.
Um eine elektronische Meldung einzugeben, müssen Sie über eine E-Mail-Adresse, einen elektronischen Personalausweis, einen PC mit Internet-Verbindung und angeschlossenem Leser für elektronische Personalausweise verfügen.
Folgende Schritte sind zu absolvieren:
- Ihren elektronischen Personalausweis in den Lesen einführen.
- Ihre Zertifikate im PC registrieren (wenn es noch nicht gemacht ist).
- Auf die Schaltfläche « Programm starten » drücken.
- Unter den installierten Zertifikaten Ihr Authentifizierungszertifikat auswählen.
- Den PIN-Code Ihres Personalausweises eingeben.