
Hauptwohnort

Der Hauptwohnort ist entweder der Ort, an dem die Mitglieder eines Haushalts, der sich aus mehreren miteinander verwandten oder nichtverwandten Personen zusammensetzt, gewöhnlich wohnen, oder der Ort, an dem ein Alleinstehender gewöhnlich wohnt.
Die Bestimmung des Hauptwohnortes erfolgt auf der Grundlage einer tatsächlichen Situation, das heißt durch die Feststellung des tatsächlichen Aufenthaltes in einer Gemeinde während des größten Teils des Jahres.
Diese Feststellung erfolgt auf der Grundlage verschiedener Elemente, insbesondere des Ortes, an den der Betreffende nach Ausübung seiner beruflichen Tätigkeiten zurückkehrt, des Ortes, an dem die Kinder zur Schule gehen, des Arbeitsortes, des Strom- Wasser- oder Gasverbrauchs und der Telefonkosten, des gewöhnlichen Aufenthaltsortes des Ehepartners oder der anderen Familienmitglieder.