Meldung des Wohnortswechsels


Jeder, der seinen Hauptwohnort in einer Gemeinde des Königreichs festlegen oder ihn in eine andere Gemeinde des Königreichs verlegen will, muss der Gemeindeverwaltung des Ortes, an dem er sich niederlässt, dies melden. 

Die Verlegung des Hauptwohnortes innerhalb derselben Gemeinde oder ins Ausland wird in der Gemeinde gemeldet, in der der Betreffende eingetragen ist. Vorerwähnte Meldung muss innerhalb einer Frist von acht Werktagen ab dem Tag des effektiven Einzugs in die neue Wohnung oder bei Verlegung des Hauptwohnortes in ein anderes Land spätestens am Vortag des Wegzugs erfolgen. 

Allein die Kontaktperson des Haushalts kann diese Meldung machen, wenn alle Haushaltsmitglieder umziehen.