Nationalregister


Das Nationalregister ist das Datenverarbeitungssystem, das Registrierung, Speicherung und Mitteilung von Informationen über die Identifizierung von natürlichen Personen, das heißt der Bürger, gewährleistet.

Es handelt sich also um eine zentrale Datenbank, in der folgende Gruppen registriert sind:

  • alle in Belgien wohnhaften Belgier,
  • alle im Ausland wohnhaften Belgier, die sich in die Bevölkerungsregister haben eintragen lassen, die in den belgischen diplomatischen Missionen oder konsularischen Vertretungen im Ausland geführt werden,
  • alle in Belgien wohnhaften Ausländer, denen die Niederlassung oder der Aufenthalt in Belgien gestattet oder erlaubt ist,
  • alle Ausländer (und ihre Familienangehörigen), die sich als "Flüchtling" melden oder die Anerkennung als "Flüchtling" beantragen.

Die Gemeinden (und das Ausländeramt für die letzte Bevölkerungskategorie) sind mit der Registrierung der Informationen beauftragt.

Als Säule des E-Governements gewährleistet das Nationalregister den Austausch der authentischen Erkennungsdaten von natürlichen Personen zwischen den verschiedenen öffentlichen Diensten, die einen begrenzten Zugriff auf diese Daten haben, wie zum Beispiel die ÖSHZ und Bevölkerungsdienste der Gemeinden.

Der beim Ausschuss für den Schutz des Privatlebens eingesetzte des Nationalregisters ist befugt, zum Zugriff auf die Informationen des Nationalregisters oder zur Mitteilung dieser Informationen zu ermächtigen.

Wenn Sie weitere Informationen erhalten oder einen Antrag stellen möchten, können Sie das Helpdesk unter Helpdesk.Belpic@rrn.fgov.be kontaktieren.

Dank der Anwendung Meine Akte können Sie Ihre Informationen im Nationalregister einsehen. Falls Sie einen Fehler feststellen, können Sie ihn über diese Anwendung mitteilen.

Das Nationalregister verbessert und modernisiert ständig seine Funktionsweise, indem es die neuesten Technologien integriert, seine Anwendungen benutzerfreundlicher macht und die angebotenen Dienste diversifiziert, wobei es dafür sorgt, dass das höchste Sicherheitsniveau gewährleistet wird.

1. Chronologischer Überblick: Von den Bevölkerungsregistern zum Nationalregister der natürlichen Personen

Die Bevölkerungsregister sind im 19. Jahrhundert nach der Durchführung der ersten allgemeinen Volkszählung im Königreich im Jahre 1846 eingerichtet worden und dienen der sorgfältigen Registrierung der Bevölkerung.

Ursprünglich sollte dieses System die ersten wissenschaftlichen Untersuchungen der Bevölkerungsstruktur erleichtern. Dies bedeutete, dass in jeder Gemeinde Bevölkerungsregister mit den wichtigsten Erkennungsdaten der eingetragenen Personen geführt wurden, wobei der Hauptwohnort in der Gemeinde als Kriterium für die Eintragung galt.

Im Laufe der Zeit sind diese Register zur Grundlage der Verwaltungsarbeit auf Gemeindeebene (Erstellung der Wählerlisten, Einschätzung der örtlichen Erfordernisse, Sozialhilfe, Anweisungen für verschiedene Verwaltungsverfahren, Einnahme lokaler Steuern) und auf Ebene aller Behörden und Einrichtungen der verschiedenen Befugnisebenen geworden.

Im Zuge der fortschreitenden Informatisierung der Verwaltungsbestände und der rationalisierten Fortschreibung dieser Bestände ist Ende der sechziger Jahre (1968) beim Ministerium des Öffentlichen Dienstes ein Nationalregister der natürlichen Personen mit den Erkennungs- und Lokalisierungsdaten der Personen geschaffen worden, die in den von den Gemeinden geführten Bevölkerungsregistern beziehungsweise den konsularischen Registern, was die bei einer belgischen konsularischen Vertretung oder diplomatischen Mission im Ausland registrierten Belgier betrifft, eingetragen sind.

Fünfzehn Jahre später erhielt das Nationalregister durch die Verabschiedung des Gesetzes vom 8. August 1983 zur Organisation eines Nationalregisters der natürlichen Personen eine Rechtsgrundlage.

2. Aufträge des Nationalregisters

2.1. Begriffsbestimmung

Laut Artikel 1 des Gesetzes vom 8. August 1983 ist das Nationalregister "(...) ein Datenverarbeitungssystem, das gemäß den Bestimmungen des vorliegenden Gesetzes die Registrierung, die Speicherung und die Mitteilung von Informationen über die Identifizierung von natürlichen Personen gewährleistet".

2.2. Gesetzliche Aufträge (Artikel 1 § 2)

"Das Nationalregister stellt den in Artikel 5 erwähnten Behörden, Einrichtungen und Personen eine nationale Datei zur Verfügung, mit der:

  1. der Informationsaustausch zwischen Verwaltungen vereinfacht wird,
  2. die Dateien des öffentlichen Sektors in Bezug auf die allgemeinen Informationen über die Bürger automatisch fortgeschrieben werden, insofern das Gesetz, das Dekret oder die Ordonnanz es erlaubt,
  3. die kommunale Verwaltung der Bevölkerungsregister rationalisiert wird,
  4. bestimmte administrative Formalitäten, die von den Bürgern verlangt werden, vereinfacht werden."