Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Generaldirektion Identität und Bürgerangelegenheiten des FÖD Inneres, verpflichtet sich, diese Website in Übereinstimmung mit der folgenden Gesetzgebung zugänglich zu machen: Gesetz vom 19. Juli 2018 über die barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen von Organisationen des öffentlichen Sektors.

Diese Zugänglichkeitserklärung gilt für Website: https://www.ibz.rrn.fgov.be/.

Grad der Einhaltung

Ohne durchgeführte Prüfung ist diese Website nicht konform.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Eine externe Barrierefreiheitsprüfung wird in Kürze durchgeführt. Diese Prüfung wird eine vereinfachte Analyse umfassen.

Eine vollständige Konformität kann erst durch eine eingehende Prüfung sichergestellt werden.

Nicht-zugänglicher Inhalt

Die vereinfachte Prüfung wird feststellen, ob bestimmte Inhalte nicht barrierefrei sind.

Vorgeschlagene Alternativen

Die Alternativen zu den nicht barrierefreien Inhalten werden nach Abschluss der Prüfung festgelegt.

Kontaktdaten

Wenn Sie Fragen oder Gedanken zur Zugänglichkeit unserer Website/Anwendung haben, Kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular oder über:

Generaldirektion Identität und Bürgerangelegenheiten
Rue des Colonies 11/Koloniënstraat 11, 1000 Brüssel
Tel.: 02 488 21 16
Fax: 02 488 26 16
helpdesk.belpic@rrn.fgov.be

Hier erhalten Sie mehr Informationen zu den Beschwerdemöglichkeiten.

Wenn Sie mit der gegebenen Antwort nicht einverstanden sind, können Sie den Föderalen Ombudsmann kontaktieren:

Louvainstraße 48 Bus 6
1000 Brüssel
contact@mediateurfederal.be
Website des Föderalen Ombudsmanns

Plan zur Verbesserung

Ein Verbesserungsplan wird erstellt, sobald die vereinfachte Prüfung abgeschlossen ist.

Diese Erklärung wurde am 22/07/2025 vorbereitet.

Die letzte Überprüfung der Erklärung fand am 22/07/2025 statt.